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Einreichung und Kriterien

Folgende Kriterien müssen erfüllt sein, damit die Projekte durch das Wiener Spendenparlament förderbar sind: 

1. Engagement für die Beseitigung von akuter Einkommensarmut und sozialer Ausgrenzung
Von akuter Armut wird gesprochen, wenn zu beschränkten finanziellen Verhältnissen auch Einschränkungen zur Abdeckung grundlegender Lebensbedürfnisse treten.

Zu den Risikogruppen gehören: 

- Personen in prekären Arbeitsverhältnissen, "working poor"
- Langzeitarbeitslose
- Alleinverdiener/innen mit Kindern in Niedriglohnbranchen
- Alleinerzieherinnen
- Erwerbslose geschiedene Frauen
- Migranten-Haushalte
- Flüchtlinge, Asylwerber
- Haushalte von Behinderten mit eingeschränkter Erwerbstätigkeit
- Stark überschuldete Personen
- Soziale Randgruppen": Haftentlassene, Wohnungslose, Suchtkranke

2. Die Projekte müssen in Wien tätig sein. 

3. Das geförderte Projekt/die Initiative muss innerhalb eines Jahres abrechnen können, also auch ihre beantragte Tätigkeit in einem Jahr durchführen. Höchstbetrag für die Förderung ist 7.000 Euro. 

4. Die Verwendung der Geldmittel muss überprüfbar und transparent sein.

5. Bevorzugt gefördert werden Projekte, die
a) Menschen Selbstvertrauen geben oder sie unterstützen sich selbst zu organisieren
b) aufzeigen und einspringen, wo das bestehende soziale Netz Lücken aufweist oder gänzlich versagt. 

In begründeten Fällen kann auch eine Basisfinanzierung übernommen werden. Dasselbe Projekt kann durch das Spendenparlament in der Regel nur einmal gefördert werden. 

Förderkriterien: Stand Oktober 2004